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Neuerungen im Passwesen des FSA

Mit Beginn des Spieljahres 2014/15 stellt der Fußballverband Sachsen-Anhalt seinen Vereinen die Nutzung der DFBnet-Applikation „Passantrag Online“ zur Verfügung. Damit besteht seitens der Vereine des FSA die Möglichkeit, die Passanträge sowohl im bisherigen schriftlichen Antragsverfahren über die Passstelle der Geschäftsstelle oder auch im Online-Verfahren laut Spielordnung, § 12a, zu beantragen.

Dazu gehören folgende Antragsarten: Erstausstellung, Vereinswechsel und Abmeldung vom Spielbetrieb

Die erforderlichen rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Nutzung des „Passantrag- Online-Verfahrens“ im Fußballverband Sachsen-Anhalt sind in der Satzung und Spielordnung aufgenommen worden. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind konsequent eingehalten.

Die Vereine des FSA erhalten das Recht „Passantragstellung Online“ auf die bereits bestehende Postfachkennung freigeschaltet. Diese Freischaltung wird für den 01.07.2014 erfolgen.

Der Fußballverband Sachsen-Anhalt stellt für die Einführung der „Passantragstellung Online“ die folgenden Dokumentationen zur Verfügung:

Handbuch
Leitfaden
Nutzungsbedingungen
Grundsätze
Passantragstellung

(Quelle: FSA)

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